Stichtag für Neuzulassungen: 21. August 2023
Ab dem 21. August 2023 wird der Smart Tacho 2 für alle neu zugelassenen Lkw und Busse zur Pflicht. Warum? Der Smart Tacho 2 ermöglicht eine automatische Aufzeichnung der Standortdaten bei Grenzübertritten sowie bei jeder Be- oder Entladung des Fahrzeuges. Zusätzlich wird festgehalten, ob das Fahrzeug für die Güter- oder Personenbeförderung genutzt wird.
Aber das ist noch nicht alles: Der Smart Tacho 2 überträgt im Rahmen der Fernkommunikation auch Daten, die für gezielte Straßenkontrollen von Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten oder missbrauchten Fahrtenschreibern notwendig sind. Neu hinzugekommen sind Daten über die Überschreitung der maximalen Lenkzeit.
Mit dem Smart Tacho 2 werden somit sämtliche Informationen zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Sicherheit von Passagieren und Fracht automatisch erfasst und können im Falle einer Kontrolle schnell abgerufen werden. Wer sich also bis zum Stichtag am 21. August 2023 ein neues Nutzfahrzeug anschaffen möchte, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass es mit einem Smart Tacho 2 ausgestattet ist.
Neuzulassungen zwischen 2006 und 2019: Alles, was Sie wissen müssen!
Falls Sie ein Fahrzeug zwischen Juni 2006 und Juni 2019 neu zugelassen haben, sollte hier ein Tacho der 1. Generation verbaut sein. Ab Juni 2019 wurden alle Neuzulassungen bereits mit der 2. Generation - dem Smart Tacho - ausgestattet. Bis Ende des Jahres müssen alle ‘Digitalen Tachos’ (Analog + Gen1.1-1.3) getauscht werden. Bis August 2025 müssen alle Nutzfahrzeuge mit Smart Tacho 1 (Gen 2.1) nachgerüstet sein - und ab Juli 2026 gilt die Verpflichtung für Fahrzeuge über 2,5t (LNV im grenzübergreifenden Verkehr).
Ausrüstungsverpflichtung mit dem Tachographen: Information der Arbeitsinspektion
EU-Kontrollgerät und Lenkprotokoll - Welche Ausnahmen gibt es? Information der WKO