Stand: März 2026
Der Wechsel auf den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tachograph 2, kurz SMT2) ist für den europäischen Transport- und Logistiksektor seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Für die meisten Fahrzeuge sind die Fristen bereits abgelaufen – doch eine wesentliche Gruppe steht noch vor ihrer Umstellungspflicht: leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Ab dem 1. Juli 2026 gilt auch für diese Fahrzeuge die Smart-Tacho-2-Pflicht.
Die Einführung des Smart Tacho 2 erfolgte in gestaffelten Schritten, basierend auf dem EU-Mobilitätspaket (Verordnungen EU Nr. 561/2006 und EU 2021/1228):
Bereits abgeschlossen (für grenzüberschreitenden Verkehr):
- Ab 21. August 2023: Alle Neuzulassungen über 3,5 t müssen ab Werk mit Smart Tacho 2 ausgeliefert werden.
- Bis 31. Dezember 2024: Fahrzeuge über 3,5 t mit analogem oder altem digitalen Tachographen mussten nachgerüstet sein.
- Bis 19. August 2025: Fahrzeuge über 3,5 t, die noch mit Smart Tacho 1 (G2V1, eingebaut zwischen Juni 2019 und August 2023) ausgestattet waren, mussten auf Smart Tacho 2 umgerüstet werden.
- Ab 24. Dezember 2025: Neuzulassungen benötigen die OSNMA-Version des Smart Tacho 2 (G2V2A) mit erweiterter Galileo-Satellitenauthentifizierung.






