Leitfaden: Sachbezug beim Firmenfahrzeug
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Die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen hängt von der Dokumentation ab

Bauunternehmen und Flottenoperatoren in Österreich und Deutschland stehen vor derselben grundlegenden Frage: Wann gilt eine Fahrt mit dem Firmenlieferwagen als Dienstfahrt, und wann löst sie einen steuerpflichtigen Sachbezug aus? Die Antwort ist bedeutsam, und die Dokumentation ist es, die sie bestimmt.

Österreich: das Modell des steuerlichen Kastenwagens

In Österreich gelten Fahrten von der Wohnung zur Baustelle als Dienstfahrten. Fahrten zum Betriebsgelände werden als Privatnutzung behandelt, es sei denn, das Fahrzeug qualifiziert als „steuerlicher Kastenwagen". Diese Einstufung eröffnet erhebliche Steuervorteile:

  • Voller Vorsteuerabzug beim Fahrzeugkauf
  • Kürzere Abschreibungsdauer
  • Günstige Behandlung im Anlagevermögen

Bei geringer privater Nutzung können Mitarbeiter einen kleinen Monatsbetrag leisten, der bis zu 250 km Privatfahrten abdeckt, was die betriebliche Einstufung des Fahrzeugs erhält und den Fahrern gleichzeitig die benötigte Flexibilität gibt.

Deutschland: 1-%-Regelung versus Fahrtenbuchmethode

In Deutschland sind Fahrten von der Wohnung zur Baustelle grundsätzlich steuerfrei als Dienstfahrten. Fahrten zum Betriebsgelände des Unternehmens oder rein private Fahrten lösen Sachbezugsbesteuerung aus. Zwei Methoden existieren für die Berechnung:

  • 1-%-Regelung: Ein pauschaler Monatssatz von 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs, zuzüglich 0,03 % pro Kilometer zum Betriebsgelände. Einfach, aber teuer, wenn die private Nutzung tatsächlich gering ist.
  • Fahrtenbuchmethode: Der tatsächliche private und betriebliche Anteil wird dokumentiert und entsprechend versteuert. Erheblich vorteilhafter, wenn die private Kilometerleistung minimal ist.

Die Fahrtenbuchmethode ist nur gültig, wenn die Dokumentation vollständig, zeitnah und fälschungssicher ist. Die deutschen Finanzbehörden überprüfen die Fahrtenbuch-Compliance zunehmend strenger.

Das elektronische Fahrtenbuch, das sich selbst führt

Das digitale Fahrtenbuchmodul von Commander beseitigt den manuellen Aufwand vollständig. Das System zeichnet jede Fahrt automatisch auf, mit Datum, Start- und Endpunkt, Zweck und Distanz, in Echtzeit. Fahrer klassifizieren Fahrten über die R-DRIVE-App oder einen fahrzeugmontierten Multischalter als dienstlich oder privat. Private Fahrten bleiben privat: Niemand in der Organisation sieht die Routen- oder Standortdaten für als privat markierte Fahrten.

Zur Steuerzeit ist das Fahrtenbuch bereit: herunterladbare Berichte im von österreichischen und deutschen Finanzbehörden geforderten Format, mit vollständigem Prüfpfad, der die Konformität mit § 17 des Arbeitszeitgesetzes (Österreich) und den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts nachweist.

Österreich: Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Verpflichtung zur Fahrtenbuchführung in Österreich gründet auf § 17 des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. Nr. 461/1969). Erforderliche Einträge sind: Datum, Abfahrts- und Zielorte, Fahrzweck und Kilometerstand. Die Kontrollen des Finanzamts hinsichtlich der Fahrtenbuchgenauigkeit haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen.

Deutschland: Rechtsgrundlage

Die deutschen Anforderungen sind in § 31a StVZO, § 24 StVG, §§ 31a und 69a StVZO sowie § 190 BKatV festgelegt. Fahrzeughalter müssen das Fahrtenbuch auf Verlangen vorlegen und Aufzeichnungen mindestens sechs Monate nach Ablauf aufbewahren können. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 200 € pro Fall bei unsachgemäßer Führung oder Nichtvorlage geahndet.

Ein elektronisches Fahrtenbuch eliminiert die praktischen Risiken: keine verlorenen Aufzeichnungen, keine unleserliche Handschrift, keine Streitigkeiten über die Fahrerzuordnung.

Ihr Fahrtenbuch, automatisch geführt, jederzeit finanzamttauglich.

Das digitale Fahrtenbuchmodul von Commander zeichnet jede Fahrt in Echtzeit auf und erstellt konforme Berichte für österreichische und deutsche Finanzbehörden. Erleben Sie es live in einer 30-minütigen Demo.

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